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Kran & Transport Lausitz GmbH

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Adresse / Anfahrt
Spremberger Straße 41
02959 Schleife
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2021. Geschäftsanschrift: Spremberger Str. 41, 02959 Schleife. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Kran- und Transportleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klar, Mario, Schleife OT Rohne, *25.04.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-02-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Kran Transport Lausitz Mario Klar e.K. mit dem Sitz in Schleife (Amtsgericht HRA 7289 und die Änderung des § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungserklärung vom 15.11.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Erklärung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Kran Transport Lausitz Mario Klar e.K. mit dem Sitz in Schleife (Amtsgericht Dresden, HRA 7289) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.