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Kranken- und Pflegedienst Sylvia Schurm GmbH

Entlastungsleistungen, Grundpflege, Verhinderungspflege..., Gegenseitiger Respekt, Handelns stehen Pflegequalität, Konstruktive Kritik, Pflegeleitbild Unser
Adresse / Anfahrt
Albertistraße 36
08468 Reichenbach im Vogtland
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2012-12-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2012. Geschäftsanschrift: Albertistraße 36, 08468 Reichenbach im Vogtland. Gegenstand des Unternehmens: Grund- und Behandlungspflege, Pflege nach SGB XI, Tagesbetreuung, Dementenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Beratung pflegender Angehöriger und Übernahme von Verhinderungspflege sowie Durchführung von Beratungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schurm, Sylvia, Reichenbach im Vogtland, *21.10.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Biedermann, Nicole, Reichenbach im Vogtland, *23.10.1981. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Kranken- und Pflegedienst Sylvia Schurm e.K. mit Niederlassung in Reichenbach (Amtsgericht Chemnitz HRA 7571) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 28.11.2012. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.