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Adresse / Anfahrt
Am Hubengut 3
76149 Karlsruhe
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2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-03-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2009 mit Änderung vom 02.05.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Der Sitz ist von Weilheim i.OB (Amtsgericht München HRB 192350) nach Karlsruhe verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Am Hubengut 3, 76149 Karlsruhe. Gegenstand: Das Betreiben von Online-Portalen zum Anbieten und Nachfragen von Waren und Dienstleistungen aller Art und damit verbundene Geschäfte. Darüber hinaus werden alle Geschäfte getätigt, die Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit umfassen. Erlaubnis- und genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht betrieben. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Barth, Thomas, Karlsruhe, *30.08.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauch, Mario, Weilheim, *11.03.1974.

2020-09-28:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.07.2020 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Versicherungscheck24.de Vergleichsportal GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 736341) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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