2019-08-26: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner des freien Berufs als Beratende Ingenieure (Betreiben eines Ingenieurbüros). Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dipl.-Ing. Bastians, Frank, Beratender Ingenieur, Aachen, *20.06.1965; Dipl.-Ing. Krasenbrink, Stefan, Beratender Ingenieur, Aachen, *15.04.1966, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-10-01: Die Partnerschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Krasenbrink + Bastians Ingenieure GmbH & Co. KG mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, HRA 8099) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.