Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Krauß Umwelttechnik GmbH

Entsorgungsbranche, MGB, Füllstandsensoren..., Depotcontainer, Sammelgefäße, Aktenbehälter, Altgefäße, Umleerbehälter, Vorsortiergefäße, Papierkörbe
Adresse / Anfahrt
Königsberger Straße 29
49740 Haselünne
1x Adresse:

Riedemannstraße 9
49740 Haselünne


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-06-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2021. Geschäftsanschrift: Königsberger Straße 29, 49740 Haselünne. Gegenstand: Der Handel mit Produkten aus dem Bereich der Umwelttechnik sowie Dienstleistungen und Beratungen im Bereich der Umwelttechnik und Abfallwirtschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Krauß, Ekkehard Markward Volker, Haselünne, *29.09.1969; Krauß, Heike, Haselünne, *08.05.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 hat zum Zwecke der Übernahme des Unternehmens der Heike Krauß e. K. im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2021 mit Änderung vom 04.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 und vom 04.11.2021 das von Frau Heike Krauß, Haselünne, *08.05.1972 als Inhaberin unter der Firma Heike Krauß e. K. in Haselünne betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-01-04:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.12.2021 wirksam geworden.

Marketing