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Kraus & Hampp GmbH

Veredelung, Waschbeständigkeit, Beflockung..., Bestickung, Siebdruck, Stückzahlen, Personalisiert/Einzigartig, Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf Absoluter, Kauf Absoluter
Adresse / Anfahrt
Gewerbestraße 5
71332 Waiblingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-03-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2018. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 5, 71332 Waiblingen. Gegenstand: Der Handel - auch online - und die Veredelung von Textilien und weiteren Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hampp, Thomas, Schorndorf, *23.05.1973; Kraus, Andreas, Fellbach, *04.01.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-06-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Andreas Kraus und Thomas Hampp Textildruck OHG", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 734361) auf 26.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Der Handel, auch online, und die Veredelung von Textilien und weiteren Produkten sowie der Betrieb eines Vertriebs im Reisegewerbe. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.05.2018 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Andreas Kraus und Thomas Hampp Textildruck OHG", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 734361) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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