2006-11-27: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Kreativ Fenster und Türen GmbH. Weiterer Geschäftsführer: Brach, Frank, Troisdorf, *13.12.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-10-04: Geschäftsführer: Höger, Amir Assadollah, Ruppichteroth, *26.08.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-11-21: Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammeinlagen, Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals (EUR 25.000,00) um EUR 200,00 auf EUR 25.200,00 beschlossen.
2011-12-12: Änderung zur Geschäftsanschrift: Industriestraße 49, 53721 Siegburg.
2015-06-22: Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Siegburg nach Sankt Augustin beschlossen. Neuer Sitz: Sankt Augustin. Änderung zur Geschäftsanschrift: Zum Siegblick 47, 53757 Sankt Augustin.
2018-01-09: Nicht mehr Geschäftsführer: Brach, Frank, Troisdorf, *13.12.1964; Höger, Amir Assadollah, Ruppichteroth, *26.08.1961.
2018-09-19: Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.200,00 EUR um 229.800,00 EUR auf 255.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 255.000,00 EUR.
2019-03-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.02.2019 mit der KFT Kreativ Fenstertechnik GmbH mit Sitz in Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg, HRB 13540) im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.