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Kreativ Group GmbH

Werbetürme, Werbeflächen, Prismenwender..., Trivicom, Städtenetz, Klauseln
Adresse / Anfahrt
Weststraße 18
04552 Borna
1x Adresse:

Wiesenweg 28
39114 Magdeburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2019 mit Nachtrag vom 20.08.2019. Geschäftsanschrift: Weststraße 18, 04552 Borna. Gegenstand des Unternehmens: ist die Gestaltung und Durchführung von Werbung für Dritte, das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen, das Betreiben von Internetplattformen und das Erbringen von Baunebenleistungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hofmann, Nicole, Borna, *24.08.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kreativ Group OHG mit dem Sitz in Altenburg (Amtsgericht Jena, HRA 504106).

2019-09-23:
Die GWH Tele 24 GmbH mit dem Sitz in Borna (Amtsgericht Leipzig, HRB 28982) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 und der Beschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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