2008-01-14: Entstanden durch Verschmelzung des Kreissportbund Harz-Börde e.V. mit dem Sitz in Aschersleben (Amtsgericht Stendal, VR 36042) mit dem Kreissportbund Bernburg e.V. mit dem Sitz in Bernburg (Amtsgericht Stendal, VR 35254) und mit dem Kreissportbund Schönebeck e.V. mit dem Sitz in Schönebeck (Amtsgericht Stendal, VR 41064) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2007 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 24.03.2007 (Kreissportbund Harz-Börde e.V.), vom 31.03.2007 (Kreissportbund Bernburg e.V.) und vom 23.03.2007 (Kreissportbund Schönebeck e.V.).Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.