2009-03-19: Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 88 Abs. 1 BayGO) des Landkreises Günzburg. Satzung vom 17.12.2008. Gegenstand des Unternehmens: Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung der anfallenden Abfälle. Hierzu gehört im Rahmen der rechtlichen Vorschriften auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Eigenbetriebes fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen. Der Werkleiter vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis des Werkleiters ist auf laufende Geschäfte beschränkt. Werkleiter: Schmid, Karl, Günzburg-Reisensburg, *25.10.1951.