2014-08-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2014. Geschäftsanschrift: Spitalstraße 2-4, 97440 Werneck. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb des Kreisalten- und Pflegeheimes Werneck im Rahmen des Art.75 und 80 LkrO und gegebenenfalls weiterer Betriebsstätten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Falkenstein, Simone, Werneck OT Rundelshausen, *31.08.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, mit der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck gemeinnützige Betriebs-GmbH (AG Schweinfurt HRB 3941) und mit der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Service-GmbH (AG Schweinfurt HRB 3956) im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-08-30: Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Falkenstein, Simone, Werneck OT Rundelshausen, *31.08.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, mit der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck gemeinnützige Betriebs-GmbH (AG Schweinfurt HRB 3941) und mit der Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Service-GmbH (AG Schweinfurt HRB 5956) im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-02-28: Die Kreisalten- und Pflegeheim Werneck gemeinnützige Betriebs-GmbH mit dem Sitz in Werneck (Amtsgericht Schweinfurt HRB 3941) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-04-18: Die Kreisalten- und Pflegeheim Werneck Service-GmbH mit dem Sitz in Werneck ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 3.3.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.