2008-09-08: Entstanden durch Verschmelzung des Kreisfeuerwehrverband Mansfelder Land e.V., mit dem Sitz in Eisleben (Amtsgericht Stendal, VR 43012) mit dem Kreisfeuerwehrverband Sangerhausen e.V., mit Sitz in Sangerhausen (Amtsgericht Stendal, VR 47195) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2008 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 22.05.2008 (Kreisfeuerwehrverband Mansfelder Land e.V.) und vom 16.05.2008 (Kreisfeuerwehrverband Sangerhausen e.V.). Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.