2010-02-01: Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Kreisfeuerwehrverband Eschwege e.V. mit Sitz in Eschwege (Amtsgericht Eschwege VR 254) und des Kreisfeuerwehrverband Witzenhausen e.V. mit Sitz in Witzenhausen (Amtsgericht Eschwege VR 1228) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom 22.10.2009 und 23.10.2009. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.