2012-12-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2012 mit Änderung vom 21.12.2012. Geschäftsanschrift: Wollweberstraße 21, 17109 Demmin. Gegenstand: der Betrieb des Kreiskrankenhauses Demmin. Im Kreiskrankenhaus werden durch ärztliche und pflegerische Leistungen Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert, medizinische Rehabilitation und Begutachtung vorgenommen sowie Geburtshilfe geleistet und die zu versorgenden Patienten untergebracht und verpflegt. Soweit die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung dies erfordert, werden außerdem im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der dazu getroffenen Vereinbarungen Patienten ambulant untersucht, behandelt und versorgt. Die Gesellschaft kann medizinische Versorgungszentren (§ 95 SGB V) gründen und unterhalten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Staack, Ulrich, Demmin, *23.05.1954. Einzelprokura: Wenzel, Dieter, Grimmen, *31.01.1959.
2013-03-01: Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gemeinnützigkeit) und in § 5 (Geschäftsjahr) beschlossen.
2013-04-09: Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
2013-08-20: Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Eigenbetriebes Kreiskrankenhaus Demmin (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 2123) beschlossen. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.07.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2013 und des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 3.12.2012 das Vermögen des Eigenbetriebes Kreiskrankenhaus Demmin mit Sitz in Demmin (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 2123) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung aus dem Vermögen der Gebietskörperschaft übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-01-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Staack, Ulrich, Demmin, *23.05.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Firneisen, Kai, Mönkebude, *04.11.1970.
2019-09-16: Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
2020-11-06: Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
2020-12-23: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Unternehmens des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte " Immobilie Kreiskrankenhaus Demmin" beschlossen. 75.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 und des Beschlusses des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als übertragender Rechtsträger vom 18.03.2019 das Sondervermögen des Landkreises " Immobilie Kreiskrankenhaus Demmin " als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung aus dem Vermögen der Gebietskörperschaft übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-04-19: Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.