2016-12-19: Name der Firma: Kreiswerke Barnim GmbH ; Sitz der Firma: Eberswalde; Geschäftsanschrift: Ostender Höhen 70, 16225 Eberswalde; Gegenstand: Das Halten und die Steuerung von Beteiligungen an Gesellschaften, durch die der Landkreis Barnim energie- und abfallwirtschaftliche Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt, insbesondere:
- die Entwicklung von Konzepten und Projekten, die insbesondere der Umstellung der Energiewirtschaft im Landkreis Barnim dienen, soweit der Landkreis unter Beachtung der Anforderungen des § 122 Abs. 3 BbgKVerf zuständig ist,
- die Planung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen dezentrale Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme sowie Gestaltung der örtlichen und regionalen Energieinfrastruktur, soweit der Landkreis unter Beachtung der Anforderungen des § 122 Abs. 3 BbgKVerf zuständig ist,
- die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim im Sinne der Abfallgesetze des Bundes und des Landes Brandenburg.
Gegenstand des Unternehmens ist des Weiteren das Halten und die Steuerung der Beteiligungen zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung und zur Erreichung strategischer und finanzieller Ziele des Landkreises. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Mehnert, Christian, *28.03.1978, Eberswalde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.12.2016
2017-01-17: Die Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 05.01.2017 ist eingereicht worden.
2020-01-02: Gegenstand: Gegenstand
(1) Das Halten und die Steuerung von Beteiligungen an Gesellschaften, durch die der Landkreis Barnim energie- und abfallwirtschaftliche Aufgaben der Daseinsvorsorge, Aufgaben der Immobilienwirtschaft im Rahmen der Daseinsvorsorge und Aufgaben der Straßenunterhaltung und des Straßenwinterdienstes wahrnimmt.
(2) Zu diesen Aufgaben gehört insbesondere:
1. die Entwicklung von Konzepten und Projekten, die insbesondere der Umstellung der Energiewirtschaft im Landkreis Bamim dienen, soweit der Landkreis unter Beachtung der Anforderungen des § 122 Abs. 3 BbgKVerf zuständig ist,
2. die Planung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen dezentrale Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme sowie die Gestaltung der örtlichen und regionalen Energieinfrastruktur, soweit der Landkreis unter Beachtung der Anforderungen des § 122 Abs. 3 BbgKVerf zuständig ist,
3. die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim im Sinne der Abfallgesetze des Bundes und des Landes Brandenburg,
4. die Verbesserung der Immobilieninfrastruktur kreislicher Einrichtungen durch die Begründung von Nutzungsrechten an Grundstücken und den Erwerb von Grundstücken zur Erschließung und von bebauten Grundstücken zur Sanierung sowie Weiterveräußerung oder Vermietung der insoweit erschlossenen und sanierten Immobilien wie auch die Errichtung und der Betrieb von kreislichen Einrichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge,
5. die Durchführung von Betriebs-, Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kreisstraßen und kreislichen Einrichtungen sowie kommunalen Straßen und Einrichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, soweit dem Landkreis die Aufgabe auf gesetzlicher Grundlage übertragen wird oder der Landkreis mit der Durchführung auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beauftragt wird, einschließlich des Straßenwinterdienstes sowie der Straßen- und Geländereinigung, des Garten-, Landschafts- und Spielpiatzbaus, deren Planung, Projektierung, Abnahme und Errichtung wie auch einschließlich der Unterhaltung, Wartung und Pflege. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 Abs. 1 und 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens).
2021-04-21: Gegenstand: (1) Das Halten und die Steuerung von Beteiligungen an Gesellschaften, durch die der Landkreis Barnim energie- und abfallwirtschaftliche Aufgaben der Daseinsvorsorge, Aufgaben der mobilen Schmutzwasserentsorgung, Aufgaben der Immobilienwirtschaft im Rahmen der Daseinsvorsorge und Aufgaben der Straßenunterhaltung und des Straßenwinterdienstes wahrnimmt.
(2) Zu diesen Aufgaben gehört insbesondere:
1. die Entwicklung von Konzepten und Projekten, die insbesondere der Umstellung der Energiewirtschaft im Landkreis Barnim dienen, soweit der Landkreis unter Beachtung der Anforderungen des § 122 Abs. 3 BbgKVerf zuständig ist,
2. die Planung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen dezentrale Erzeugung und Speicherung von Strom und Wärme sowie die Gestaltung der örtlichen und regionalen Energieinfrastruktur, soweit der Landkreis unter Beachtung der Anforderungen des § 122 Abs. 3 BbgKVerf zuständig ist,
3. die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim im Sinne der Abfallgesetze des Bundes und des Landes Brandenburg,
4. die Einsammlung, der Transport und die Verwertung fester oder flüssiger Abfälle (Fäkalien) und das Herstellen und Betreiben der hierzu erforderlichen Einrichtungen und Anlagen, soweit der Landkreis Barnim nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg mit der Erbringung der Leistungen beauftragt oder ihm die Aufgabe übertragen wird; die Begründung von Nutzungsrechten an Grundstücken und der Erwerb von Grundstücken,
5. die Verbesserung der Immobilieninfrastruktur kreislicher Einrichtungen durch die Begründung von Nutzungsrechten an Grundstücken und den Erwerb von Grundstücken zur Erschließung und von bebauten Grundstücken zur Sanierung sowie Weiterveräußerung oder Vermietung der insoweit erschlossenen und sanierten Immobilien wie auch die Errichtung und der Betrieb von kreislichen Einrichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge,
6. die Durchführung von Betriebs-, Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kreisstraßen und kreislichen Einrichtungen sowie kommunalen Straßen und Einrichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, soweit der Landkreis unter Beachtung der Anforderungen des § 122 Abs. 3 BbgKVerf zuständig ist oder er nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg mit der
Erbringung der Leistungen beauftragt oder ihm die Aufgabe übertragen wird, einschließlich des Straßenwinterdienstes sowie der Straßen- und Geländereinigung einschließlich der Unterhaltung, Wartung und Pflege. Prokura: 1.
Petzold, Thilo, *13.08.1975, Wandlitz; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen; 2.
Vahrson, Christian, *12.05.1988, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.04.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 Abs. 1 und 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens)