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Kretschmann Naturstein GmbH

Maler, Grabmalkunst, Grabmale..., Natursteinarbeiten, Trockenbauarbeiten, Grabzubehör, Sachen Steinmetzarbeiten, Bildhauerarbeiten, Grabeinfassungen, Jeder Grabstein
Adresse / Anfahrt
Hugo-Viehoff-Straße 2
40468 Düsseldorf
1x Adresse:

Meineckestraße 36
40474 Düsseldorf


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kretschmann, Horst, Steinmetz, Erkrath. Nach Berichtigung des Geburtsdatums : Geschäftsführer: Kretschmann, Rainer, Düsseldorf, *02.02.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 , § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 - redaktionell - (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Neue Firma: Kretschmann Naturstein GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Fortführung des Geschäftes der Firma Pfeffer-Kretschmann, Grabmalkunst, also insbesondere die Herstellung, Verarbeitung und der Handel von Naturstein im Grabmalbereich sowie die Verarbeitung und Montage von Naturstein im Baubereich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2018 mit der Kretschmann Naturstein GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 56943) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.