2019-12-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2019. Geschäftsanschrift: Karlstraße 99, 89073 Ulm. Gegenstand: Die Vermittlung und Betreuung von Versicherungen aller Art im Rahmen der Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung, insbesondere die Vermittlung von Versicherungsabschlüssen und die Vertragsbetreuung über Internetportale. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Talpa, Matthias Klaus Friedrich, Ulm, *20.10.1963; Vosseler, Manfred Bernd, Blaustein, *19.04.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme von Teilen des Vermögens der "Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 2286) um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 2286) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2020 einen Teil ihres Vermögens - den Teilbetrieb "Online-Policen" - auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.