2021-08-02: Firma: Kuch Ventures GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Weinmeisterhornweg 117, 13593 Berlin; Gegenstand: Das Erstellen und Betreiben von Internetpräsenzen sowie Marketingberatung, Handel mit Informationsprodukten und physischen Produkten, insbesondere im Bereich Sport. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Mattern, Andreas, *16.07.1963, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.07.2021
2022-01-03: Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.12.2021 Teile des Vermögens der Kuch Marketing GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Berlin (HRA 58643 B) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.