2007-12-11: Geändert, nun: Neue Firma: Kuffler und Bucher GmbH & Co. KG. Nach Verschmelzung mit der Kuffler & Bucher am Opernplatz Verwaltungs GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 21854) und Änderung ihrer Firma nunmehr: Persönlich haftende Gesellschafterin: Kuffler und Bucher Betriebsgesellschaft mbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 10760). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kuffler & Bucher am Opernplatz GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 8224) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.