2011-09-02: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 mit Änderung vom 31.08.2011 im Wege des Formwechsels in die Kuilert & Grandke GmbH & Co.KG mit Sitz in Brake (Amtsgericht Oldenburg, HRA 202951) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.