2018-09-28: (Verarbeitung und Bearbeitung von Kunststoffen zur Herstellung von Bauteilen - insbesondere aus faserverstärkten und gefüllten Kunststoffen; Bau von Formen und Vorrichtungen für die Herstellung von Bauteilen aus Kunststoff; Beschichtung von Bauwerken und Bauteilen mit Kunststoffen zu Isolierung, Sanierung, Fassadengestaltung, Innenraumgestaltung und sonstigen Ausstattung). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Mart 13, 01561 Lampertswalde. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kunststoffverarbeitung Vogel Beteiligungs GmbH, Lampertswalde (Amtsgericht Dresden HRB 38155), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Rau, Silvio, Dresden, *02.07.1981. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Vogel, Bernd, Dresden, *29.09.1946.
2019-03-07: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 03.10.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Zustimmungserklärung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Kunststoffverarbeitung Dr.-Ing. Bernd Vogel e.K. mit dem Sitz in Lampertswalde (Amtsgericht Dresden, HRA 10491) übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.