2016-08-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2002, zuletzt geändert am 24.03.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 42.975,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Werbe-Agentur Kunze GmbH mit dem Sitz in Nürnberg, sodann eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 7.025,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma , Sitz (bisher Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart HRB 23044), Gegenstand, Stammkapital sowie Geschäftsführung. Geschäftsanschrift: Willy-Brand-Platz 20, 90402 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Werbung in Print- und Onlinemedien im Auftrag Dritter sowie alle Dienstleistungen rund um die Personalarbeit von privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Efinger, Klaus, Stuttgart, *21.02.1944. Bestellt: Geschäftsführer: Doberer, Harry, Nürnberg, *22.06.1964, einzelvertretungsberechtigt. Die Widmann Verlag und Werbung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 56670) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2007 mit Nachtrag vom 24.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Werbe-Agentur Kunze GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 7339) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.