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Kupka GmbH

Gartencenter, Kupkagarten, Lust auf Draußen..., Gartenmöbeln, Pool-Anlagen, Bepflanzung, Gartenplanung Ansicht, Coston, Lerock D.o.o, Naši, Podgrajski
Adresse / Anfahrt
Schorndorfer Straße 224
71334 Waiblingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2012. Geschäftsanschrift: J.-F.-Weishaar-Straße 24/1, 71404 Korb. Gegenstand: a) die Planung und der Bau von Garten und Außenanlagen, b) der Handel mit Produkten aus dem Bereich Garten und Wohnen, c) der Handel mit Fertighäusern, die nicht in den Bereich des § 34 c GewO fallen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kupka, Michael, Korb, *13.04.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-06-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz), § 3 (Stammkapital, Gründungsaufwand), § 10 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss) und § 13 (Bekanntmachungen) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Waiblingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Schorndorfer Str. 224, 71334 Waiblingen.

2020-04-29:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Quan Gardenart Deutschland GmbH", Waiblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 767165) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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