2016-01-11: Anstalt öffentlichen Rechts. Satzung vom 07.12.2015. Betrieb und Unterhaltung - der Kureinrichtungen der Stadt Bad Salzungen, das sind insbesondere der Betrieb und die Unterhaltung des Solebads mit Gradierwerk, Kurmittelhaus, Sauna, Präventionszentrum, gastronomischen Einrichtungen und anderen Kuranlagen, - der Trinkhalle mit Pavillon, - der Reisemobil-Stellplätze, - die Pflege des Kurparks, - die Entwicklung und Durchführung des Tourismuskonzepts, - die Fremdenverkehrsförderung und - die Touristeninformation Hierzu gehört auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des KTU fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch diese gemeinsam vertreten. Vorstand: Steffan, Daniel, Hörselberg-Hainich, *12.09.1974. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Sole-Heilbad Kurverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Bad Salzungen (Amtsgericht Jena HRB 302646). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.