2007-08-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2007. Gegenstand: Herstellung, Instandhaltung und Handel von Fahrzeugen und Fahrzeugaufbauten aller Art, auch von Nutzfahrzeugen und Baumaschinen, ebenso Durchführung aller damit zusammenhängenden oder artverwandten Geschäfte oder Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen oder die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kurz, Josef, Stimpfach, *07.03.1948; Zierath, Thomas, Stimpfach, *01.09.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-08-21: Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Josef Kurz GmbH", Stimpfach (Amtsgericht Ulm HRB 670812) auf 250.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 250.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Kurz, Josef, Stimpfach, *07.03.1948. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schirle, Roswitha, Stimpfach, *17.07.1963. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Josef Kurz GmbH", Stimpfach (Amtsgericht Ulm HRB 670812) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.07.2012 den Teilbetrieb Fahrzeugbau auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.