2010-06-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2010 mit Nachtrag vom 11.05.2010. Geschäftsanschrift: Wiesenthaler Straße 14 a, 36466 Dermbach. Gegenstand des Unternehmens: Elektroinstallationen von Wohn-, Geschäfts- und Industrieanlagen, EDV- und Kommunikationsanlagen, der Schaltschrankbau, Bussysteme (EIB), Blitzschutzanlagen, Videoanlagen und Notstromanlagen sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen jeder Art, jeweils sowohl unmittelbar als auch mittelbar durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kynast, Christoph, Dermbach, *29.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 150.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Kynast Elektroanlagen, Inh. Christoph Kynast e.K. mit dem Sitz in Dermbach (Amtsgericht Jena HRA 501885) aus dem Vermögen des Inhabers und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR.
2010-09-08: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 12.08.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 und der Ausgliederungserklärung des Einzelkaufmanns Kynast, Christoph, Dermbach, * 29.01.1964 vom 12.08.2010 das gesamte Vermögen von der Kynast Elektronalagen Inh. Christoph Kynast e.K. mit dem Sitz in Dermbach (Amtsgericht Jena HRA 501885) übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam durch gleichzeitige Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.