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LÜBECKER BAUVEREIN eG
23564 LübeckDE
11x Adresse:
Resebergweg 10
23569 Lübeck
Fregattenstraße 32
23558 Lübeck
Holmer Straße 23
19217 Rehna
Helmholtzstraße 12
23562 Lübeck
Silberstraße 1-3
23569 Lübeck
Geniner Straße 16
23560 Lübeck
Hansestraße 148
23558 Lübeck
Schwartauer Landstraße 55
23554 Lübeck
Rabenhorst 8
23568 Lübeck
Ratzeburger Allee 47b
23562 Lübeck
Schwartauer Landstraße 53-61
23554 Lübeck
Resebergweg 10
23569 Lübeck
Fregattenstraße 32
23558 Lübeck
Holmer Straße 23
19217 Rehna
Helmholtzstraße 12
23562 Lübeck
Silberstraße 1-3
23569 Lübeck
Geniner Straße 16
23560 Lübeck
Hansestraße 148
23558 Lübeck
Schwartauer Landstraße 55
23554 Lübeck
Rabenhorst 8
23568 Lübeck
Ratzeburger Allee 47b
23562 Lübeck
Schwartauer Landstraße 53-61
23554 Lübeck
mind. 27 Mitarbeiter
Gründung 1900
Gründung 1900
14x HR-Bekanntmachungen:
2008-10-17:
Vorstand: Vorstandsmitglied:; 3. Probst, Stefan, *28.07.1962, Lübeck; Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Vorstandsmitglied:; Aue, Detlef, Lübeck, Dipl.-Ing..
2008-12-12:
Name der Firma: LÜBECKER GEMEINNÜTZIGER BAUVEREIN, eingetragene Genossenschaft Firmensitz: Geschäftsanschrift:; Otto-Passarge-Straße 2, 23564 Lübeck Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Der Geschäftsbereich der Genossenschaft erstreckt sich auf die Hansestadt Lübeck, die Landesteile Holstein und Mecklenburg. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Rechtsform: Die Satzung ist am 17.06.2008 geändert und neu gefasst. Insbesondere die §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 19 (Haftung/Nachschusspflicht) wurden geändert. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen..
2008-12-12:
Name der Firma: Die Eintragung laufende Nummer 3 (Firma) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; LÜBECKER GEMEINNÜTZIGER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft.
2009-01-30:
Vorstand: Nicht mehr Vorstandsmitglied:; 2. Krellenberg, Thorsten.
2010-01-08:
Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Hildebrandt, Hagen.
2010-08-13:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 15.06.2010 ist die LÜBECKER BAUVEREIN Baubetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 2492 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2010-08-27:
Name der Firma: LÜBECKER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 32 Kreditwesengesetz - KWG) eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft darf Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen annehmen. Die Genossenschaft kann Namensschuldverschreibungen nur an ihre Mitglieder und deren Angehörige ausgeben. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. Der Geschäftsbereich der Genossenschaft erstreckt sich auf die Hansestadt Lübeck, die Landesteile Holstein und Mecklenburg. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Vorraussetzungen. Vorstand: Änderung zu Nr. 1:; Ergänzung der Personendaten; Vorstandsmitglied:; Aue, Detlef, *13.07.1955, Lübeck Rechtsform: Die Satzung ist am 01.12.2009 geändert in § 41 (Gewinnverwendung).; Die Satzung ist am 15.06.2010 geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) und § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter),..
2011-03-25:
Vorstand: Vorstandsmitglied:; 4. Börms, Steffen, *30.04.1960, Lübeck; Vorstandsmitgied:; 5. Landsberg, Johann, *01.01.1947, Bad Schwartau; Vorstandsmitglied:; 6. Schneider, Frank, *23.07.1947, Lübeck.
2011-08-12:
Rechtsform: Die Satzung ist am 16.06.2011 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 21 (Vorstand)und § 24 (Aufsichsrat)..
2015-11-05:
Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft darf nur von ihren Mitgliedern Gelder als Spareinlagen annehmen. Außerdem kann die Genossenschaft Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen entgegennehmen. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen
2019-08-09:
Gegenstand der Firma: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verwantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 2. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft darf nur von ihren Mitgliedern Gelder als Spareinlagen annehmen. Außerdem kann die Genossenschaft Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen entgegennehmen. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Rechtsform: Die Satzung ist am 27.11.2018 geändert und neu gefasst. Insbesondere wurden die §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 24 (Aufsichtsrat) geändert. Der bisherige § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) wurde gestrichen und durch § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern) und § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) ersetzt.
2020-02-26:
Vorstand: Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Aue, Detlef; Vorstandsmitglied: 7. Landsberg, Johann, *01.01.1947, Bad Schwartau
2020-03-16:
Prokura: 6. Koretzky, Christine, *05.09.1970, Lübeck; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2020-04-28:
Prokura: Änderung zu Nr. 6: Erweiterung Prokura; Koretzky, Christine; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
2008-10-17:
Vorstand: Vorstandsmitglied:; 3. Probst, Stefan, *28.07.1962, Lübeck; Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:; Vorstandsmitglied:; Aue, Detlef, Lübeck, Dipl.-Ing..
2008-12-12:
Name der Firma: LÜBECKER GEMEINNÜTZIGER BAUVEREIN, eingetragene Genossenschaft Firmensitz: Geschäftsanschrift:; Otto-Passarge-Straße 2, 23564 Lübeck Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Der Geschäftsbereich der Genossenschaft erstreckt sich auf die Hansestadt Lübeck, die Landesteile Holstein und Mecklenburg. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Rechtsform: Die Satzung ist am 17.06.2008 geändert und neu gefasst. Insbesondere die §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 19 (Haftung/Nachschusspflicht) wurden geändert. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen..
2008-12-12:
Name der Firma: Die Eintragung laufende Nummer 3 (Firma) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; LÜBECKER GEMEINNÜTZIGER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft.
2009-01-30:
Vorstand: Nicht mehr Vorstandsmitglied:; 2. Krellenberg, Thorsten.
2010-01-08:
Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Hildebrandt, Hagen.
2010-08-13:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 15.06.2010 ist die LÜBECKER BAUVEREIN Baubetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 2492 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2010-08-27:
Name der Firma: LÜBECKER BAUVEREIN eingetragene Genossenschaft Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 32 Kreditwesengesetz - KWG) eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft darf Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen annehmen. Die Genossenschaft kann Namensschuldverschreibungen nur an ihre Mitglieder und deren Angehörige ausgeben. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. Der Geschäftsbereich der Genossenschaft erstreckt sich auf die Hansestadt Lübeck, die Landesteile Holstein und Mecklenburg. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Vorraussetzungen. Vorstand: Änderung zu Nr. 1:; Ergänzung der Personendaten; Vorstandsmitglied:; Aue, Detlef, *13.07.1955, Lübeck Rechtsform: Die Satzung ist am 01.12.2009 geändert in § 41 (Gewinnverwendung).; Die Satzung ist am 15.06.2010 geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 21 (Vorstand), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) und § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter),..
2011-03-25:
Vorstand: Vorstandsmitglied:; 4. Börms, Steffen, *30.04.1960, Lübeck; Vorstandsmitgied:; 5. Landsberg, Johann, *01.01.1947, Bad Schwartau; Vorstandsmitglied:; 6. Schneider, Frank, *23.07.1947, Lübeck.
2011-08-12:
Rechtsform: Die Satzung ist am 16.06.2011 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 21 (Vorstand)und § 24 (Aufsichsrat)..
2015-11-05:
Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft darf nur von ihren Mitgliedern Gelder als Spareinlagen annehmen. Außerdem kann die Genossenschaft Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen entgegennehmen. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen
2019-08-09:
Gegenstand der Firma: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verwantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 2. Die Genossenschaft kann eine Spareinrichtung betreiben. Die Genossenschaft darf nur von ihren Mitgliedern Gelder als Spareinlagen annehmen. Außerdem kann die Genossenschaft Gelder von ihren Mitgliedern gegen Ausgabe von Namensschuldverschreibungen entgegennehmen. Eine Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ist unzulässig. 4. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 5. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Rechtsform: Die Satzung ist am 27.11.2018 geändert und neu gefasst. Insbesondere wurden die §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) und 24 (Aufsichtsrat) geändert. Der bisherige § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) wurde gestrichen und durch § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern) und § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) ersetzt.
2020-02-26:
Vorstand: Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Aue, Detlef; Vorstandsmitglied: 7. Landsberg, Johann, *01.01.1947, Bad Schwartau
2020-03-16:
Prokura: 6. Koretzky, Christine, *05.09.1970, Lübeck; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
2020-04-28:
Prokura: Änderung zu Nr. 6: Erweiterung Prokura; Koretzky, Christine; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken