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Légère Hotels Verwaltungs GmbH

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Humboldtstraße 6
65189 Wiesbaden
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5x HR-Bekanntmachungen:

2014-06-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: Mainsee 864. V V GmbH) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 98743) nach Taunusstein sowie die Änderung von § 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 2, 65232 Taunusstein . Gegenstand: Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, die den Erwerb von Immobilien aller Art, insbesondere von Hotels und Restaurants sowie die Bebauung derartiger Immobilien (ausschließlich durch Dritte) und deren Veräußerung einschließlich einer Consulting-Tätigkeit auf den genannten Gebieten sowie der Betrieb von Hotels und Restaurants zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Bönninghaus, Achim, Köln, *27.02.1972. Bestellt als Geschäftsführer: Anders, Sven, Wiesbaden, *17.05.1987; Dr. Bach, Bernd, Udenheim, *30.07.1968, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführerin: Köllmann, Judith Susanne, Wiesbaden, *26.04.1962, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2016 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrags um den § 4 a beschlossen. § 6 (Sonstiges) und die englische Übersetzung des Gesellschaftsvertrags sind ersatzlos gestrichen.

2016-09-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Wiesbaden beschlossen. Neuer Sitz: Wiesbaden. Geschäftsanschrift: Humboldtstraße 6, 65189 Wiesbaden.

2019-04-08:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Köllmann, Sven, Wiesbaden, *17.05.1987, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FIBONA Management Service GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 20841) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-06-03:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FIBONA Managment Service GmbH am 28.05.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.