2008-08-14: Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Siebdruck- und Stanzcenter Sachsen GmbH. Neuer Sitz: Dohna.
2013-07-11: Wohnort geändert: Geschäftsführer: Zetzsche, Andreas, Dresden, *17.04.1949, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 19.04.2013 mit der Lößnitz Druck GmbH mit dem Sitz in Radebeul (Amtsgericht Dresden, HRB 894) als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 19.04.2013 zugestimmt.
2014-08-04: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zetzsche, Andreas, Dresden, *17.04.1949. Bestellt: Geschäftsführer: Palmer, Katja, Moritzburg OT Friedewald, *15.05.1977; Zetzsche, Claudia, Dresden, *21.10.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-01-27: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 hat die Änderung der §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Dauer), 9 (Gesellschafterbeschlüsse), 10 (Auflösung der Gesellschaft), 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und die Streichung des § 14 (Schlussbestimmungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Lößnitz Druck GmbH. Neuer Sitz: Radebeul. Geschäftsanschrift: Güterhofstr. 5, 01445 Radebeul. Neuer Gegenstand: Herstellung grafischer Erzeugnisse und Erbringung damit im Zusammenhang stehender Leistungen, insbesondere Betrieb einer Druckerei und Stanzen von Druckerzeugnissen.
2021-02-25: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19.04.2013 mit der Lößnitz Grund GmbH mit dem Sitz in Radebeul (Amtsgericht Dresden, HRB 894) ist durch Kündigung zum 31.12.2020 beendet.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.