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Löhmar Elektro GmbH

Gewerbegebiet, Sicherheitsschalter, Wärmewarnmelder..., Gebäudeausstattung, Betriebszeit, Produktschulungen
Adresse / Anfahrt
Rudolf-Diesel-Straße 52
56220 Urmitz
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist Handel und Vermittlung von technischer Gebäudeausrüstung. Bestellt als Geschäftsführer: Wittlich, Günter, Simmern, *13.11.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-11-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf nunmehr 51.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Vermögens der Rolf Löhmar e. K. mit Sitz in Urmitz (Amtsgericht Koblenz, HRA 12838) beschlossen. Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2015 Teile des Vermögens der Rolf Löhmar e.K. mit Sitz in Urmitz (Amtsgericht Koblenz, HRA 12838) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-12-17:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.12.2015 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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