2016-12-20: Name der Firma: Löwe Immobilien UG ; Sitz der Firma: Lichterfeld; Geschäftsanschrift: Grubenstraße 13, 03238 Lichterfeld; Gegenstand: Vertrieb von Immobilien und Werkverträgen, Grundstückspflege und Hausmeisterdienste. Kapital: 1.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Löwe, Falk, *21.06.1969, Lichterfeld; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.09.2016
2017-04-25: Neuer Sitz, Geschäftsanschrift: Karl-Marx-Straße 10, 01998 Schipkau OT Klettwitz; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.03.2017 ist der Sitz nach Schipkau verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Punkt 1. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 2.000,00 EUR zum Zwecke der Spaltung mit der Fa. Löwe Immobilien e.K. (Amtsgericht Cottbus, HRA 3319) und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 beschlossen.
2017-04-25: Kapital: 2.000,00 EUR; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 20.03.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage das Vermögen des von Herrn Falk Löwe, Schipkau, geboren am 21.06.1969, als Inhaber unter der Firma Löwe Immobilien e.K. (Amtsgericht Cottbus, HRA 3319) betriebenen Unternehmens übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.