2008-07-02: Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2008 hat die Änderung der §§ 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 20 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
2011-03-23: Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Grafrath, Landkreis Fürstenfeldbruck. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 91, 82284 Grafrath. Personendaten von Amts wegen geändert: Geschäftsführer: Zoubek, Peter, Kaufmann, Grafrath, *04.10.1953.
2011-09-07: Personendaten von Amts wegen geändert: Geschäftsführer: Zoubek, Peter, Grafrath, *04.10.1953. Die LVV Löwengas-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Grafrath (Amtsgericht München HRB 43823) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-07: Die PBH Popan-Butan-Handels GmbH mit dem Sitz in Grafrath (Amtsgericht München HRB 40739) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-12: Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2020 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 1.560.000,00 EUR und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR.