2019-09-25: Name der Firma: Lübeck Live Internet GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Lübeck; Geschäftsanschrift: Stavenstraße 13, 23552 Lübeck; Gegenstand: der Betrieb von Internetportalen, Online-Zeitung sowie das Führen eines Pressebüros für Nachrichten in Lübeck und Region. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Gerstmann, Volker Götz, *19.06.1968, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.07.2019
2019-11-05: Amtsgericht Lübeck - Registergericht - Lübeck Live Internet GmbH - HRB 19280 HL
Mitteilung zwecks Bekanntmachung nach § 122d UmwG.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei übermittele ich den Verschmelzungsplan samt Anlage betreffend die Verschmelzung der Internet Live Limited mit dem Sitz in Großbritannien, eingetragen im Companies House, Cardiff, mit der Nummer 05045292 als übertragende Gesellschaft auf die Lübeck Live Internet GmbH mit dem Sitz in Lübeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 19280 HL, als übernehmende Gesellschaft. Bei der Internet Live Limited handelt es sich um eine Private Limited Company nach englischem Recht. Auf die grenzüberschreitende Umwandlung finden §§ 122a ff. UmwG sowie Reg. 6ff. Companies Regulations 2007 (CCBMR) Anwendung.
Im Hinblick auf die gem. § 122d Satz 2 UmwG nach § 10 HGB bekannt zu machenden Angaben teile ich deren Inhalt wie folgt gem. § 122d Satz 3 UmwG mit:
1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):
Die Internet Live Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in 69 Birmingham B18 6 EW, Großbritannien, eingetragen im Companies House, Cardiff, mit der Nummer 05045292 als übertragende Gesellschaft, sowie
die Lübeck Live Internet GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Lübeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 19280 HL als übernehmende Gesellschaft.
2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Internet Live Limited auf die Lübeck Live Internet GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):
a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:
Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Lübeck Live Internet GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Lübeck Live Internet GmbH unter deren Geschäftsanschrift Stavenstr. 13, 23552 Lübeck, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein, jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.
Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.
Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Lübeck
Live Internet GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.
b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:
Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Internet Live Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, ais die jeweiligen Gläubiger in der
Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.
c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:
Alleiniger Gesellschafter sowohl der Lübeck Live Internet GmbH als auch der Internet Live Limited ist Herr Volker Gerstmann, der als Gesellschafter der Internet Live Limited auf die Gewährung neuer Anteile an der Lübeck Live Internet GmbH verzichtet. Minderheitsgesellschafter gibt es nicht. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.
d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Lübeck Live Internet GmbH, Stavenstr. 13, 23552 Lübeck, Herrn Volker Gerstmann, kostenlos angefordert werden.
Diese Mitteilung erfolgt zwecks Bekanntmachung nach § 122d UmwG.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Gerstmann (Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Lübeck Live Internet GmbH)
2020-11-20: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsplans vom 16.10.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 06.03.2020 sowie 01.10.2020 ist die Internet Live Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House, Nr. 05045292) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.