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Lüdemann & Zankel AG

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Adresse / Anfahrt
Porschering 14
24568 Kaltenkirchen
9x Adresse:

Posener Straße 7a
23554 Lübeck


Kruppstraße 4-6
23560 Lübeck


Langer Steinschlag 11
23936 Grevesmühlen


Tarbeker Straße 18
24619 Bornhöved


Rosenstraße 12
23795 Bad Segeberg


Hökertwiete 9-11
22848 Norderstedt


An der Strusbek 4c
22926 Ahrensburg


Hummelsbütteler Steindamm 65
22851 Norderstedt


Hamburger Straße 189
24558 Henstedt-Ulzburg


Kontakt
87 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 87 Mitarbeiter
Gründung 1955
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-10:
Lüdemann & Zankel AG, Kaltenkirchen(Porschering 14). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.02.2007 sind das Grundkapital um 300.000,- EUR auf 1.100.000,- EUR erhöht und die Satzung in § 5 (Grundkapital) geändert. Vorstand: 4. Hauth, Hans-Werner, *18.10.1953, Bornhöved; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen..

2008-07-31:
Kapital: 1.400.000 EUR Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.07.2008 ist das Grundkapital um 300.000 EUR auf 1.400.000 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 5 (Grundkapital). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt..

2019-04-29:
Nicht mehr Vorstand: Stubbe, Georg.

2020-11-30:
Die Gesellschaft hat als übernehmende Gesellschaft den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit der 1. Lüdemann & Zankel Business Center GmbH mit dem Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 1685 HL); 2. Lüdemann & Zankel GmbH Bad Segeberg mit dem Sitz in Bad Segeberg (Amtsgericht Kiel, HRB 13278 KI) 3. Lüdemann & Zankel GmbH mit dem Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 8378 HL) als übertragende Gesellschaften zu den Gerichtsakten eingereicht, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird.

2021-01-27:
Rechtsverhältnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Lüdemann & Zankel GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 8378 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-27:
Rechtsverhältnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Lüdemann & Zankel GmbH Bad Segeberg mit Sitz in Bad Segeberg (Amtsgericht Kiel, HRB 13278 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-27:
Rechtsverhältnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Lüdemann & Zankel Business Center GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 1685 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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