2008-01-14: Geschäftsführer:; 2. López Hänninen-Dessau, Carola, *30.03.1963, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Nicht mehr Prokurist:; 1. López-Hänninen, Carola; 2. Freise, Wolf, *03.03.1957, Bremen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer.
2011-11-16: Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 2, 28359 Bremen; Gegenstand: Die Anfertigung von Übersetzungen, insbesondere Fachübersetzungen, und alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.10.2011 wurde das Stammkapital auf Euro umgestellt und sodann um 435,41 Euro auf 26.000 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Geändert wurde u.a. der Gegenstand.
2018-11-14: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. López-Ebri, Enrique; Geschäftsführer: 3.
Weyel, Kai-Dominik, *22.03.1972, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2019-10-17: Vorstand: Geschäftsführer: 4.
Barnewitz, Ulrich, *08.02.1981, Trittau; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-07-06: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. López Hänninen-Dessau, Carola; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Weyel, Kai-Dominik; Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Wieners + Wieners GmbH mit dem Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 2952 AH) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2020-07-21: Die Umwandlung ist mit der am 15.07.2020 erfolgten Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebliche Register (Amtsgericht Lübeck, HRB 2952 AH) wirksam geworden.
Die Firma ist erloschen.