2012-12-05: VR 2576 NP: Ländliche Arbeitsförderung e.V., Prenzlau. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 24.05.2012 der Arbeitsförderverein Gramzow e.V. mit Sitz in Uckerfelde OT Hohengüstow (Amtsgericht Neuruppin, VR 2927 NP) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird