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Lüdemann & Zankel GmbH

Autohaus, Varberg, Weinmann..., Autogaszentrum, Hollwedel, Bekemeier, Blickle, Thetford, BCA
Adresse / Anfahrt
Kruppstraße 4-6
23560 Lübeck
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 1990
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-21:
Gegenstand: Der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen aller Art, die Unterhaltung einer Kraftfahrzeugreparatur- und einer Spritzlackierwerkstatt sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen. Kapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Vorstand: Geschäftsführerin:; 1. Hauth, Sibylle, *12.01.1965, Bornhöved; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich slbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Lüdemann, Jörn, *01.01.1959, Norderstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Hauth, Hans-Werner, *18.10.1953, Bornhöved; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

2020-12-28:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Lündemann & Zankel AG mit dem Sitz in Kaltenkirchen (Amtsgericht Kiel, HRB 4876 NO) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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