2007-09-03: Die Gesellschafterversammlung hat am 04.06.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen, es dann weiter um EUR 74.000,00 auf EUR 100.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der L. Michow & Sohn OHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 75 444) zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 3 (Stammkapital/Stammeinlagen), 8, 15 (Bekanntmachungen) und 16 zu ändern. 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2007 mit der L. Michow & Sohn OHG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 75 444) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-09-10: In Ergänzung der Eintragung vom 31.08.2007 nachgetragen: Neue Firma: L. Michow & Sohn GmbH.
2014-02-11: Änderung zur Geschäftsanschrift: Neuer Höltigbaum 30, 22143 Hamburg.
2017-01-31: Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 und 8 beschlossen.