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L3CON Location & Real Estate Consulting GmbH

Beratung/Consulting, Spezialist für Standortanalyse, Immobilienberatung..., Immobilienkonzept, DDG, Anliegen Chefsache
Adresse / Anfahrt
Rolshover Straße 45
51105 Köln
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2012
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-08-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2018. Geschäftsanschrift: Rolshover Straße 45, 51105 Köln. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Standort- und Immobilienberatung für private und öffentliche Auftraggeber, insbesondere das Erstellen von Standort-, Markt- und Objektanalysen, die Recherche und Marktforschung zu markt-, standort- und immobilienbezogenen Themen, die Bewertung und Entwicklung von Nutzungskonzepten für gewerbliche Immobilien sowie die Vermittlung und der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Riemenschneider, Markus, Köln, *19.02.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der L3CON Location & Real Estate Consulting e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 33551 ) aus dem Vermögen des Inhabers Markus Riemenschneider nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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