Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

LA Laser Ästhetik am Tegernsee GmbH

Schönheit, Kosmetik und Körperpflege, Ausbildungsbereichen, Skin Rejuvenation..., Kosmetikbehandlungen, Behandlungsmöglichkeiten, Lasertechnik, Effektiv
Adresse / Anfahrt
Oberhof 2a
83700 Oberhof
1x Adresse:

Ludwig-Thoma-Straße 3
83700 Rottach-Egern


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-12-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2018. Geschäftsanschrift: Ostener Str. 6, 83623 Dietramszell. Gegenstand des Unternehmens: Anbieten und Vertrieb von ästhetischen Produkten und Behandlungen. Schwerpunkt sind apparative ästhetische und kosmetische Laserbehandlungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hatzl, Claudia, Kreuth, *26.04.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-02-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Kreuth, Landkreis Miesbach. Geschäftsanschrift: Oberhof 2 a, 83708 Kreuth.

2020-09-03:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2020 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Hatzl Claudia, Kreuth, *26.04.1968, verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.