2017-06-19: Firma: LDB Analytics Services GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Goslarer Platz 8 - 9, 10589 Berlin; Gegenstand: die Systemanalyse, die Software-Entwicklung, die Datenverarbeitung sowie die Durchführung von Marketing-, Telemarketing- und Kundenbetreuungsmaßnahmen für Dritte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Löffler, Jan, *11.09.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.05.2017
2019-07-05: Geschäftsführer: 2.
Wolf, Max, *17.09.1974, Kelkheim; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Löffler, Jan; Prokura: 1.
Bürger, Bernadette, *10.05.1967, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2.
Niedenhoff, Frank, *09.07.1968, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
2019-07-24: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
2020-10-09: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.09.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Volkswagen Vertriebsbetreuungsgesellschaft mbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 1445) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2020-11-05: Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 02.11.2020 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Chemnitz, HRB 1445) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.