2016-12-09: (Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Handel mit Geflügel und Geflügel-fleischprodukten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Brägeler Straße 110, 49393 Lohne. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Zerbst, 39261 Zerbst, Geschäftsanschrift: Neuer Weg 1, 39261 Zerbst. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: LDZ Global-Food Verwaltungs GmbH, Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRB 211493), einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura nur für die Zweigniederlassung Zerbst: Roemer, Hagen, Dipl.-Ing. Lebensmitteltechno., Steinfeld, *19.07.1966.
2017-01-27: Prokura erloschen: Roemer, Hagen, Dipl.-Ing. Lebensmitteltechno., Steinfeld, *19.07.1966. Die Zweigniederlassung in Zerbst ist aufgehoben.
2021-01-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.10.2020 mit der Allfein Impex Holding GmbH mit Sitz in Lohne (AG Oldenburg, HRB 208937) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-06-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2021 mit der B.S. Fleischhandel Lohne GmbH mit Sitz in Lohne verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.