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LEAP gGmbH
10629 BerlinDE
1x Adresse:
c/o Zilberman Gallery
Schlüterstraße 45
10707 Berlin
c/o Zilberman Gallery
Schlüterstraße 45
10707 Berlin
mind. 10 Mitarbeiter
4x HR-Bekanntmachungen:
2016-04-26:
Firma: OUTSET Contemporary Art Fund gemeinnützige UG ; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Böhm, Niebuhrstraße 72, 10629 Berlin; Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung zeitgenössischer Kunst und künstlerischen Schaffens, von Kunstprojekten auf dem Gebiet der Gegenwartskunst und der Vermittlung zeitgenössischer Kunst und Kultur an weitere Bevölkerungskreise. Die Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur erfolgt im Geiste der europäischen Integration und Völkerverständigung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, von der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch: a) Förderung von zeitgenössischen Künstlern und künstlerischen Vereinigungen zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte, Workshops oder zur Förderung ihrer künstlerischen Entfaltung und Entwicklung durch zweckgebundene Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur, z.B. durch Finanzierung der Anschaffung bestimmter Arbeiten/Projekte im musealen oder öffentlichen Raum durch diese Körperschaften; b) Akquisition und Sicherung von zeitgenössischen Kunstwerken zur Weitergabe an öffentliche Kunstsammlungen, Museen und Galerien, die selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, zur Förderung von Kunst und Kultur und zur Teilhabe der Öffentlichkeit, z.B. im Rahmen einer öffentlichen Aufführung oder Ausstellung (z.B. Beauftragung von Werkschauen, "performances" oder "happenings" etc.). Die Körperschaft wird dabei als Förderkörperschaft i.S.d § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO tätig. Bei Erteilung eines Auftrags werden andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts als Hilfspersonen i.S.d. Absatz 7 (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) tätig; c) Förderung der Verbreitung zeitgenössischer bildender Kunst durch Unterstützung von Initiativen von überregionaler Bedeutung, die das Ziel haben, öffentliches Interesse und Verständnis für die zeitgenössische Kunst zu wecken und zu fördern. Dies kann beispielsweise durch die Förderung von Modellprojekten (z.B. Künstlerhäuser, Artotheken, Kunstvereine oder auch Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung) erfolgen. Es sollen daneben auch Modellveranstaltungen und -projekte gefördert werden, die den Kontakt zwischen Künstler und Publikum verbessern. Dies schließt neue Ausstellungsformen ein. Die finanzielle Förderung solcher Modellprojekte erfolgt durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur; d) (Mit-)Finanzierung der Arbeiten oder der Organisation für Veranstaltungen (u.a. Werkschauen, happenings oder Vorträge) oder Ausstellungen zeitgenössischer (internationaler) Künstler, die der Völkerverständigung dienen sowie die Vermittlung deutscher zeitgenössischer Kunst im Ausland und ausländischer zeitgenössischer Kunst im Inland durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur; e) Dokumentation der zeitgenössischen Kunst, z.B. durch die Edition von Katalogen, Dokumentationen, Werkmonographien etc. zur Information der Öffentlichkeit; f) Schaffung von Zugang zu zeitgenössischer Kunst durch die Organisation und Durchführung von Besuchen in Ausstellungen öffentlicher Einrichtungen und durch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, in welchen Arbeiten und Projekte zeitgenössischer Kunst ausgestellt und erlebbar sind; g) Finanzierung und/oder Durchführung von Projekten und Workshops mit zeitgenössischen Künstlern und Kindern und Jugendlichen sowie mit Studenten, z.B. in Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche oder mit Universitäten, Kunstakademien oder Fachhochschulen.. Dies kann auch durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen; h) Finanzierung und/oder Veranstaltung von Lesungen und Vorträgen über inländische und ausländische zeitgenössische Kunst. Dies umfasst auch die Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages. Stamm- bzw. Grundkapital: 400,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Böhm, Bettina, *16.01.1957, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.04.2016
2017-04-27:
Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung zeitgenössischer Kunst und künstlerischen Schaffens, von Kunstprojekten auf dem Gebiet der Gegenwartskunst und der Vermittlung zeitgenössischer Kunst und Kultur an weitere Bevölkerungskreise. Die Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur erfolgt im Geiste der europäischen Integration und Völkerverständigung. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der in § 3 dieses Vertrages genannten Zwecke. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Sie kann ihre Zwecke auch im Ausland verwirklichen, sofern die Gemeinnützigkeit ihres Wirkens nicht in Frage gestellt wird. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, von der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch: Förderung von zeitgenössischen Künstlern und künstlerischen Vereinigungen zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte, Workshops oder zur Förderung ihrer künstlerischen Entfaltung und Entwicklung durch zweckgebundene Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur, z.B. durch Finanzierung der Anschaffung bestimmter Arbeiten/Projekte im musealen oder öffentlichen Raum durch diese Körperschaften; Erwerb und Sicherung von zeitgenössischen Kunstwerken zur Weitergabe an öffentliche Kunstsammlungen, Museen und Galerien, die selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, zur Förderung von Kunst und Kultur und zur Teilhabe der Öffentlichkeit, z.B. im Rahmen einer öffentlichen Aufführung oder Ausstellung (z.B. Beauftragung von Werkschauen, "performances" oder "happenings" etc.). Die Körperschaft wird dabei als Förderkörperschaft i.S.d § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO tätig. Bei Erteilung eines Auftrags werden andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts als Hilfspersonen i.S.d. Absatz 7 (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) tätig; Förderung der Verbreitung zeitgenössischer bildender Kunst durch Unterstützung von Initiativen von überregionaler Bedeutung, die das Ziel haben, öffentliches Interesse und Verständnis für die zeitgenössische Kunst zu wecken und zu fördern. Dies kann beispielsweise durch die Förderung von Modellprojekten (z.B. Künstlerhäuser, Artotheken, Kunstvereine oder auch Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung) erfolgen. Es sollen daneben auch Modellveranstaltungen und -projekte gefördert werden, die den Kontakt zwischen Künstler und Publikum verbessern. Dies schließt neue Ausstellungsformen ein. Die finanzielle Förderung solcher Modellprojekte erfolgt durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur; (Mit-)Finanzierung der Arbeiten oder der Organisation für Veranstaltungen (u.a. Werkschauen, happenings oder Vorträge) oder Ausstellungen zeitgenössischer (internationaler) Künstler, die der Völkerverständigung dienen, sowie die Vermittlung deutscher zeitgenössischer Kunst im Ausland und ausländischer zeitgenössischer Kunst im Inland durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur; Dokumentation der zeitgenössischen Kunst, z.B. durch die Edition von Katalogen, Dokumentationen, Werkmonographien etc. zur Information der Öffentlichkeit; Schaffung von Zugang zu zeitgenössischer Kunst durch die Organisation und Durchführung von Besuchen in Ausstellungen öffentlicher Einrichtungen und durch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, in welchen Arbeiten und Projekte zeitgenössischer Kunst ausgestellt und erlebbar sind; Finanzierung und/oder Durchführung von Projekten und Workshops mit zeitgenössischen Künstlern und Kindern und Jugendlichen sowie mit Studenten, z.B. in Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche oder mit Universitäten, Kunstakademien oder Fachhochschulen. Dies kann auch durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen; Finanzierung und/oder Veranstaltung von Lesungen und Vorträgen über inländische und ausländische zeitgenössische Kunst. Dies umfasst auch die Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages. Förderung von zeitgenössischen nationalen und internationalen Künstlern durch die Vergabe von Stipendien, Auslobung eines Preises zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte, Workshops oder zur Förderung ihrer künstlerischen Entfaltung und Entwicklung. Die Vergabe der Stipendien oder die Auslobung eines Preises erfolgt dabei nach öffentlich zugänglichen Vergaberichtlinien, die auf der Homepage der Körperschaft veröffentlicht werden. Es wird sichergestellt, dass die Allgemeinheit über die Stipendien und die Auslobung des Preises informiert wird (z.B. durch Veröffentlichung auf der Homepage der Körperschaft). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.04.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gemeinnützigkeit).
2020-03-19:
Firma: OUTSET Contemporary Art Fund gGmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.03.2020 ist das Stammkapital um 24.600,00 EUR auf 25.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile).
2021-10-05:
Firma: LEAP gGmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.09.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .
2016-04-26:
Firma: OUTSET Contemporary Art Fund gemeinnützige UG ; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Böhm, Niebuhrstraße 72, 10629 Berlin; Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung zeitgenössischer Kunst und künstlerischen Schaffens, von Kunstprojekten auf dem Gebiet der Gegenwartskunst und der Vermittlung zeitgenössischer Kunst und Kultur an weitere Bevölkerungskreise. Die Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur erfolgt im Geiste der europäischen Integration und Völkerverständigung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, von der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch: a) Förderung von zeitgenössischen Künstlern und künstlerischen Vereinigungen zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte, Workshops oder zur Förderung ihrer künstlerischen Entfaltung und Entwicklung durch zweckgebundene Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur, z.B. durch Finanzierung der Anschaffung bestimmter Arbeiten/Projekte im musealen oder öffentlichen Raum durch diese Körperschaften; b) Akquisition und Sicherung von zeitgenössischen Kunstwerken zur Weitergabe an öffentliche Kunstsammlungen, Museen und Galerien, die selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, zur Förderung von Kunst und Kultur und zur Teilhabe der Öffentlichkeit, z.B. im Rahmen einer öffentlichen Aufführung oder Ausstellung (z.B. Beauftragung von Werkschauen, "performances" oder "happenings" etc.). Die Körperschaft wird dabei als Förderkörperschaft i.S.d § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO tätig. Bei Erteilung eines Auftrags werden andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts als Hilfspersonen i.S.d. Absatz 7 (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) tätig; c) Förderung der Verbreitung zeitgenössischer bildender Kunst durch Unterstützung von Initiativen von überregionaler Bedeutung, die das Ziel haben, öffentliches Interesse und Verständnis für die zeitgenössische Kunst zu wecken und zu fördern. Dies kann beispielsweise durch die Förderung von Modellprojekten (z.B. Künstlerhäuser, Artotheken, Kunstvereine oder auch Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung) erfolgen. Es sollen daneben auch Modellveranstaltungen und -projekte gefördert werden, die den Kontakt zwischen Künstler und Publikum verbessern. Dies schließt neue Ausstellungsformen ein. Die finanzielle Förderung solcher Modellprojekte erfolgt durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur; d) (Mit-)Finanzierung der Arbeiten oder der Organisation für Veranstaltungen (u.a. Werkschauen, happenings oder Vorträge) oder Ausstellungen zeitgenössischer (internationaler) Künstler, die der Völkerverständigung dienen sowie die Vermittlung deutscher zeitgenössischer Kunst im Ausland und ausländischer zeitgenössischer Kunst im Inland durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur; e) Dokumentation der zeitgenössischen Kunst, z.B. durch die Edition von Katalogen, Dokumentationen, Werkmonographien etc. zur Information der Öffentlichkeit; f) Schaffung von Zugang zu zeitgenössischer Kunst durch die Organisation und Durchführung von Besuchen in Ausstellungen öffentlicher Einrichtungen und durch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, in welchen Arbeiten und Projekte zeitgenössischer Kunst ausgestellt und erlebbar sind; g) Finanzierung und/oder Durchführung von Projekten und Workshops mit zeitgenössischen Künstlern und Kindern und Jugendlichen sowie mit Studenten, z.B. in Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche oder mit Universitäten, Kunstakademien oder Fachhochschulen.. Dies kann auch durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen; h) Finanzierung und/oder Veranstaltung von Lesungen und Vorträgen über inländische und ausländische zeitgenössische Kunst. Dies umfasst auch die Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages. Stamm- bzw. Grundkapital: 400,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Böhm, Bettina, *16.01.1957, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.04.2016
2017-04-27:
Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung zeitgenössischer Kunst und künstlerischen Schaffens, von Kunstprojekten auf dem Gebiet der Gegenwartskunst und der Vermittlung zeitgenössischer Kunst und Kultur an weitere Bevölkerungskreise. Die Förderung der zeitgenössischen Kunst und Kultur erfolgt im Geiste der europäischen Integration und Völkerverständigung. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der in § 3 dieses Vertrages genannten Zwecke. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Sie kann ihre Zwecke auch im Ausland verwirklichen, sofern die Gemeinnützigkeit ihres Wirkens nicht in Frage gestellt wird. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, von der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, von internationaler Gesinnung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch: Förderung von zeitgenössischen Künstlern und künstlerischen Vereinigungen zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte, Workshops oder zur Förderung ihrer künstlerischen Entfaltung und Entwicklung durch zweckgebundene Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur, z.B. durch Finanzierung der Anschaffung bestimmter Arbeiten/Projekte im musealen oder öffentlichen Raum durch diese Körperschaften; Erwerb und Sicherung von zeitgenössischen Kunstwerken zur Weitergabe an öffentliche Kunstsammlungen, Museen und Galerien, die selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, zur Förderung von Kunst und Kultur und zur Teilhabe der Öffentlichkeit, z.B. im Rahmen einer öffentlichen Aufführung oder Ausstellung (z.B. Beauftragung von Werkschauen, "performances" oder "happenings" etc.). Die Körperschaft wird dabei als Förderkörperschaft i.S.d § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO tätig. Bei Erteilung eines Auftrags werden andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts als Hilfspersonen i.S.d. Absatz 7 (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) tätig; Förderung der Verbreitung zeitgenössischer bildender Kunst durch Unterstützung von Initiativen von überregionaler Bedeutung, die das Ziel haben, öffentliches Interesse und Verständnis für die zeitgenössische Kunst zu wecken und zu fördern. Dies kann beispielsweise durch die Förderung von Modellprojekten (z.B. Künstlerhäuser, Artotheken, Kunstvereine oder auch Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung) erfolgen. Es sollen daneben auch Modellveranstaltungen und -projekte gefördert werden, die den Kontakt zwischen Künstler und Publikum verbessern. Dies schließt neue Ausstellungsformen ein. Die finanzielle Förderung solcher Modellprojekte erfolgt durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur; (Mit-)Finanzierung der Arbeiten oder der Organisation für Veranstaltungen (u.a. Werkschauen, happenings oder Vorträge) oder Ausstellungen zeitgenössischer (internationaler) Künstler, die der Völkerverständigung dienen, sowie die Vermittlung deutscher zeitgenössischer Kunst im Ausland und ausländischer zeitgenössischer Kunst im Inland durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung von Kunst und Kultur; Dokumentation der zeitgenössischen Kunst, z.B. durch die Edition von Katalogen, Dokumentationen, Werkmonographien etc. zur Information der Öffentlichkeit; Schaffung von Zugang zu zeitgenössischer Kunst durch die Organisation und Durchführung von Besuchen in Ausstellungen öffentlicher Einrichtungen und durch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, in welchen Arbeiten und Projekte zeitgenössischer Kunst ausgestellt und erlebbar sind; Finanzierung und/oder Durchführung von Projekten und Workshops mit zeitgenössischen Künstlern und Kindern und Jugendlichen sowie mit Studenten, z.B. in Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche oder mit Universitäten, Kunstakademien oder Fachhochschulen. Dies kann auch durch Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an als steuerbegünstigt anerkannte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen; Finanzierung und/oder Veranstaltung von Lesungen und Vorträgen über inländische und ausländische zeitgenössische Kunst. Dies umfasst auch die Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages. Förderung von zeitgenössischen nationalen und internationalen Künstlern durch die Vergabe von Stipendien, Auslobung eines Preises zur Förderung neuer Arbeiten, Projekte, Workshops oder zur Förderung ihrer künstlerischen Entfaltung und Entwicklung. Die Vergabe der Stipendien oder die Auslobung eines Preises erfolgt dabei nach öffentlich zugänglichen Vergaberichtlinien, die auf der Homepage der Körperschaft veröffentlicht werden. Es wird sichergestellt, dass die Allgemeinheit über die Stipendien und die Auslobung des Preises informiert wird (z.B. durch Veröffentlichung auf der Homepage der Körperschaft). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.04.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gemeinnützigkeit).
2020-03-19:
Firma: OUTSET Contemporary Art Fund gGmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.03.2020 ist das Stammkapital um 24.600,00 EUR auf 25.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile).
2021-10-05:
Firma: LEAP gGmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.09.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .