2016-11-28: Partnerschaft. Gegenstand: Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO in Verbindung mit § 43a Abs. 2 und 3 WPO sowie § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Röseler, Lutz, Steuerberater, Hamburg, *12.06.1952; Treptow, Arne, Wirtschaftsprüfer, Uelzen, *17.08.1981, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-16: Partner: Ossenbrügge, Kay, Steuerberater, Hamburg, *12.01.1978, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.