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LEC.consulting GmbH

Beratungsleistungen, Yilmaz Subasi, Übernahmen..., Fusionen, Beteiligungsgesellschaften, Sparringspartner, Mergers, EnergieConsult
Adresse / Anfahrt
Sachsenburgweg 3
99094 Erfurt
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-05-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2006 mit Nachtrag vom 10.11.2006 hat die Änderung der § 1 (Firma, bisher 'LEC Leipzig EnergieConsult GmbH', und Sitz, bisher Leipzig, Amtsgericht Leipzig HRB 19047 ) der Satzung vom 13.06.2002 beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Energiehandel sowie Consulting und Projektmanagement im Bereich der Energiewirtschaft und der Informationstechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schulz, Wolfgang, Erfurt, *24.03.1949, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schöke, Dagmar, Bern, *13.05.1970.

2016-09-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2016 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: LEC.consulting GmbH. Geschäftsanschrift: Sachsenburgweg 3, 99094 Erfurt.

2017-12-15:
Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Klepsch, Michael, Erfurt, *03.03.1973.

2020-12-09:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Klepsch, Michael, Erfurt, *03.03.1973.

2020-12-23:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der WSC Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Erfurt verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.