2011-10-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.09.2011. Geschäftsanschrift: Fehlheimer Straße 61, 64625 Bensheim. Gegenstand: ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften im In- und Ausland, insbesondere die Beteiligung als persönliche haftende Gesellschafterin an der led institut dr. slabke GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bensheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Slabke, Uwe, Bensheim, *06.01.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-01: Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der led institut dr. slabke GmbH & Co. KG in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRA 84557) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: LED Institut Dr. Slabke GmbH. Neuer Gegenstand: Die Prüfung, Schulung, Forschung, Entwicklung und Handel in der Beleuchtungstechnik. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der led institut dr. slabke GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRA 84557) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-25: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Berliner Ring 93, 64625 Bensheim.