2018-09-04: Name der Firma: LISTAN GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Glinde; Geschäftsanschrift: Biedenkamp 3a, 21509 Glinde; Gegenstand: Fertigung von und der Handel mit Computer-Hardware und mit Computerzubehör sowie der Handel mit Computersystemen und Software. Kapital: 3.000.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Gorborova, Elina, *04.04.1971, Aumühle; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Minkin, Stanislav, *07.06.1973, Aumühle; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Uskats, Oleg, *10.09.1969, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der LISTAN-GmbH & Co. KG mit Sitz in Glinde (Amtsgericht Lübeck, HRA 2287 RE) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.08.2018.
2018-10-29: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Revoltec GmbH mit Sitz in Glinde (Amtsgericht Lübeck, HRB 3543 RE) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-10-29: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die LISTAN Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Glinde (Amtsgericht Lübeck, HRB 3515 RE) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-29: Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Berichtigung des Nachnamens; Geschäftsführer: Ushkats, Oleg, *10.09.1969, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-11-03: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.10.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 3 Ziffer (Stammkapital, Geschäftsanteile) geändert, §§ 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 10 Vorkaufsrecht entfallen ersatzlos. § 11 (a.F.) wird § 9 (n.F.), § 12 (a.F.) wird § 10 (n.F.), § 13 (a.F.) wird § 11 (n.F.), § 14 (a.F.) wird § 12 (n.F.), § 15 (a.F.) wird § 13 (n.F.) und § 16 (a.F.) wird § 14 (n.F.).
2020-12-14: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 11.08.2020 mit der AF Power GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 255700) und der ab dem 1. Januar 2021 gilt, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat.
2020-12-14: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die JET Digital Technology UG mit dem Sitz in Laatzen (Amtsgericht Hannover, HRB 209750) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.