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LK Management- und Beteiligungs GmbH

Veranstaltungsdienstleistungen, Veranstaltungswirtschaft, ENGAGEMENTS..., Bundeskonferenz, Tochtergesellschaften, Wirtschaften, Berufsbildern
Adresse / Anfahrt
Wilhelm-Beckmann-Straße 19
45307 Essen
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 44 Mitarbeiter
Gründung 2003
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-12-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2021. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Beckmann-Str. 19, 45307 Essen. Entwurf, Planung und Konzeption von Beleuchtungs-, Beschallungs-, Beduftungs- und Projektionskonzepten und multimedialen Kommunikationsabläufen für Bühnen-, Messe- und Präsentationsveranstaltungen; Organisation und Durchführung von Bühnen-, Messe- und Präsentationsveranstaltungen einschließlich der mietweisen Gestellung und Montage der dazu benötigten technischen Einrichtungen; Handel von und mit Geräten, die der Beleuchtung, der Beschallung und der Kommunikation zur Durchführung von Bühnen- und Messeveranstaltungen sowie der Präsentation dienlich sind; Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen und Organisationen sowie die Ausübung der Geschäftsführung in diesen; weiterhin die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Finanzen, Betriebsorganisation, lnformationstechnik sowie der Vermögensverwaltung. 500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koperek, Thomas, Essen, *02.12.1967; Robusch, Sven, Mülheim, *20.06.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der LK AG, Essen nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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