2016-02-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2015 mit Änderung vom 11.12.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung von Ratingen (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 76091) nach Dortmund beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geschäftsanschrift: Martener Str. 531, 44379 Dortmund. Gegenstand: der Vertrieb von Waren aller Art, die Herstellung von Literatur und Kunstwerken, Handarbeiten, Sanierung aller Arten z. B. Häuser, Bücher, Kunstgegenstände, Wohnungen, Handwerksarbeiten, Hausverwaltungen, Winterdienste, Marketing und Werbung und Restaurierungsarbeiten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Öztürk, Kaan, Hattingen, *26.08.1986. Bestellt als Geschäftsführer: Schulz-Brilo, Thomas, Sprockhövel, *21.07.1967.
2018-07-17: Änderung zur Geschäftsanschrift: Waldstr. 4, 45525 Hattingen.
2021-01-14: Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz-Brilo, Thomas, Sprockhövel, *21.07.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Karaca, Ismail, Dortmund, *01.04.1974.
2022-02-09: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2021 mit der [KK] Media & Art GmbH mit Sitz in Hattingen (Amtsgericht Essen, HRB 24838) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-02: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LKM LITERATUR & KUNST MANUFAKTUR GmbH am 11.02.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.