2016-03-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2016. Geschäftsanschrift: Neumühlen 23, 22763 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, Vertrieb sowie die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln, Tee und trendanfälligen Produkten sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind. Stammkapital: 8.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Breitmayer, Bastian Felix, Jesteburg, *02.06.1989; Lazar, Laurent Constantin Georg, Jesteburg, *06.03.1990; Mühle, Christoph Julian, Buchholz, *21.11.1986; Vellguth, Alexander, Bendestorf, *02.05.1994, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-08-21: Ausgeschieden Geschäftsführer: Breitmayer, Bastian Felix, Jesteburg, *02.06.1989; Lazar, Laurent Constantin Georg, Jesteburg, *06.03.1990; Mühle, Christoph Julian, Buchholz, *21.11.1986. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ideenspeicher GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 21.08.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.